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AGB's

Bitte lest doch meine AGB's sorgfälltig durch, Princess Dank

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AGB’s oldtimer-princess.ch

 

Der Kunde anerkennt die allgemeinen Bedingungen durch Erteilung eines Auftrages als rechtlich bindend.

Alle Verträge sind inklusive Chauffeur. Verträge kommen nur zustande, wenn diese von den Vertragsparteien schriftlich unterzeichnet sind.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die Reservationspauschale (VW Käfer CHF 150.00), (VW-Bus CHF 250.00) ist nach der Auftragserteilung im Voraus per Twint zu bezahlen. Die Reservationspauschale wird mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die Reservationspauschale ist nach Auftragserteilung innert 2-3 Tagen fällig. Der restliche Betrag ist bis spätestens

2 Wochen vor Fahrtbeginn zahlbar.

Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen, nach Rechnungsstellung, netto zu begleichen. Der Kunde ist einverstanden, dass bei nicht pünktlicher Zahlung pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.-- verrechnet wird.

 

Absage – Annullierung

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Bei einer Absage oder Annullierung wird folgendes in Rechnung gestellt:

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Bearbeitungsgebühr von Fr. 70.00

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bis zu 2 Monaten vor Fahrtbeginn                    Reservationspauschale

2 Monate vor Fahrtbeginn                                 30 % des Rechnungsbetrages

1 Monat vor Fahrtbeginn                                   60 % des Rechnungsbetrages

2 Wochen vor Fahrtbeginn                                80 % des Rechnungsbetrages

Kurzfristige Absage bis zum Tag der Fahrt    100 % des Rechnungsbetrages

 

Kurzfristige Aufträge

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Aufträge welche kurzfristig angenommen werden, müssen vor Fahrtantritt bezahlt werden. Der Fahrer wird den Betrag vor der Fahrt einkassieren (Bar, Twint). Für eventuelle Zusatzstunden kassiert der Fahrer ebenfalls vor Ort in Bar oder via Twint ein.

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Weitere Kosten

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Bewilligungen wie ausländische Autobahngebühren, Fährtickets, Bahnverlade-Kosten und eventuell ein durch uns organisierter Apéro, Trinkgeld, Kost & Logie des Chauffeurs gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ab 5-stündigem Auftrag ist dem Fahrer eine Verpflegung anzubieten.

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Für Bewilligungen für Ziel-Orte, welche eine solche benötigen ist der/die Besteller/in selber verantwortlich.

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Fahrzeug-Beschädigung oder spezielle Reinigung bei (sehr) starker Verschmutzung gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nachträglich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Fahrzeug, auch an anderen beteiligten Fahrzeugen, die durch den Beförderungsnehmer oder dritte, durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass sämtliche Bewilligungen (z.B. bei Zufahrten bzw. Fahrverboten) eingeholt werden. Führt die Fahrstrecke durch unwegsames Gelände, sehr enge Strassen oder ähnliches, entscheidet der Fahrer, was machbar ist.

 

Blumen

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Der Blumenschmuck ist freiwillig und wird separat verrechnet. Dieser gehört nach der Fahrt dem Auftragsnehmer. Der Blumenschmuck wird in jedem Fall durch uns angebracht. Dieser muss beim Auftragnehmer rechtzeitig vorbeigebracht werden.

 

Anbringung von Utensilien am Auto

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Beschriftungen werden auf Wunsch gerne angefertigt. Verlangen Sie eine Offerte. Von Mietern darf am Auto nichts angebracht werden.

 

Sitzplätze und Rauchen

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Es stehen max. 4 Sitzplätze im VW-Käfer und max. 9 Sitzplätze im VW-Bus inkl. Fahrer zur Verfügung. Das Fahrzeug wird von mir (Inhaberin des Käfers und Bus Silvia Angerler) oder einem von mir bestimmten Fahrer von "oldtimer-princess.ch" durchgeführt. Dies wird aber im Vorfeld auf jeden Fall mitgeteilt. Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten!

 

Verspätungen

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Bei Verspätungen aufgrund Verkehrsstau (nach einem Verkehrsunfall), Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Fahruntauglichkeit, unverschuldete Umstände, usw. werden wir sofort mit dem Auftraggeber Kontakt aufnehmen und den weiteren Ablauf besprechen.

 

 

Witterungseinflüsse

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Je nach Witterung können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall wird eine Administrations Gebühr von CHF 75.00 verrechnet, der Restbetrag wird zurückerstattet (ohne Zins). Tritt ein unerwartetes Ereignis während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend.

Dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. oldtimer-princess.ch übernimmt nur die Kosten für den sicheren Heimtransport des Kunden. Die Art des Heimtransports der Kunden wird durch oldtimer-princess.ch arrangiert und festgelegt.

 

Unsere Homepage – Werbung

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Zum Verschönern und zur Information veröffentlichen wir vereinzelt Fotos von Kunden auf unserer Website und Social Media. Ansonsten werden die Fotos nicht für Werbezwecke verwendet. Alle anderen Daten werden nie weitergegeben. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie das nicht wünschen. Ansonsten stimmen Sie der Veröffentlichung zu.

 

Kann der Auftrag wegen eines defekten Oldtimers nicht begonnen werden, versuchen wir ein Ersatzauto zu organisieren. Steht uns kein Ersatzauto zur Verfügung, werden sämtliche Zahlungen an den Auftraggeber zurückvergütet.

 

oldtimer-princess.ch – Januar 2021 – gilt bis auf Weiteres

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